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Equipment Fonds

Dieser Fonds unterstützt Schüler:innen und Lehrkräfte der Freien Waldorfschule Überlingen finanziell darin, Anschaffungen zu tätigen, die für den schulischen Kontext relevant sind und die nicht von Seiten der Schule finanziert werden. Diese Anschaffung können beispielsweise in die Bereiche Sport, Kunst, Musik, Handwerk oder Spiel fallen. 

Ein besonderes Augenmerk dieses Fonds soll auch auf den finanziellen Bedürfnissen derjenigen Schüler:innen liegen, die sich in der konkreten Vorbereitung oder Durchführung ihrer Projektarbeit – also der in der 12. Klasse anstehenden Jahresarbeit – befinden. Diese Schüler:innen sollen darin unterstützt werden, Anschaffungen zu tätigen, die für die Realisierung ihres Projektes von entscheidender Wichtigkeit sind. 

Bei diesem Fonds geht es also nicht um die Förderung bestimmter schulischer Vorhaben von Schüler:innen und Lehrkräften an sich (siehe hierfür die beiden anderen Fonds des Fördervereins), sondern um konkrete Dinge, die man für die Umsetzung eines bestimmten Vorhabens benötigt. 

Förderkriterien

Antragsberechtigt sind alle Lehrkräfte der Schule sowie Schüler:innen ab der 9. Klasse. 

 

Die geplante Anschaffung muss eines der folgenden Kriterien erfüllen: 

 

  1. einem gesamten Fachbereich zugutekommen (beispielsweise dem Fachbereich Musik),

  2. einer ganzen Klasse zugutekommen, oder 

  3. der Realisierung einer von der Schule bereits bewilligten Projektarbeit dienen 

 

Ausschlusskriterien

Der Equipment Fonds fördert keine privaten Anschaffungen. Nach Verwendung/Gebrauch des geförderten Equipments bleibt dieses im Besitz der Schule bzw. des Fachbereiches. Ausnahmen hierfür können gelten, wenn der Förderverein eine Anschaffung im Zusammenhang mit einer Projektarbeit nur anteilig gefördert hat. 

Allgemeine Förderbedingungen

Der Bewerbungsantrag ist fristgerecht und vollständig zum 15. Mai oder 15. Oktober eines jeden Jahres über das unten stehende Formular einzureichen. Anträge können von Schüler:innen ab der 9. Klasse und von Lehrkräften gestellt werden. Rückwirkende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Über die Vergabe und Höhe der Fördermittel entscheiden Vorstand und Beirat des Fördervereins. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

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Vielen Dank für den Antrag!

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